In diesem Raum findet die zweite Leichenschau statt. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und wird durch den Amtsarzt durchgeführt. Die verstorbene Person wird dazu entkleidet und die Kleidung ans Fußende gelegt. Unter anderem wird der Tote auch auf den Rücken gedreht. Bei diesem Vorgang fallen leider des öfteren Mißstände aus Pflegeheimen auf, gegen die dann gegebenenfalls Anzeige erstattet wird. Falls ansonsten alles in Ordnung ist und Totenschein sowie Sterbeurkunde vorliegen, darf die Einäscherung stattfinden. |
Falls es zu Streitigkeiten unter den Angehörigen bezüglich der Bestattungsmethode kommt oder es andere Unklarheiten gibt, werden die Verstorbenen ins Untergeschoß gebracht und dort bis zur Klärung bei -10°C verwahrt. |